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Was unterscheidet die Chance zum sogenannten „Normalen Arbeitsmarkt“?

Die Chance steht für Menschlichkeit und soziale Nachhaltigkeit. Das ist unser Leitbild, mit dem wir einen wichtigen Beitrag zur Integration von langzeitarbeitslosen Menschen und Menschen mit Teilhabebedarf, ins berufliche und soziale Umfeld in Mannheim leisten. Man sieht auf der linken Seite des Bildes eine Abbildung des „Normalen Arbeitsmarktes“.

In vielen Unternehmen gilt dabei die Devise „höher, schneller, weiter“. Durch den permanenten Leistungsdruck führt das bei manchen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zu einer dauerhaften Überforderung. Ein Bestehen auf dem konventionellen Arbeitsmarkt ist ihnen nicht möglich.

Menschen, die Förderung benötigen, müssen je nach persönlichem Entwicklungsstadium, individuell unterstützt werden (siehe rechte Seite der Darstellung). Da die Personen dem Arbeitsmarkt aus unterschiedlichen Gründen (wie z.B. gesundheitliche Beeinträchtigungen oder Langzeitarbeitslosigkeit) längere Zeit nicht zur Verfügung standen, ist die Leistungs- und Arbeitsfähigkeit nicht innerhalb weniger Tage oder Wochen zu erreichen. Sie erhalten daher die notwendige Zeit, in der sie bei der Erreichung von vereinbarten Zielen durch entsprechende Unterstützungs- und Qualifizierungsleistungen begleitet, stabilisiert und gefestigt werden. Hierbei werden die Menschen ganzheitlich und individuell betrachtet, denn nur so kann Sorge getragen werden, dass die Menschen auf lange Sicht wieder in ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis integriert werden können. Idealerweise können auf diese Weise Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer so weit qualifiziert werden, dass ihr Potential für den vorherrschenden Fachkräftemangel genutzt werden kann.

Die Chance ist seit August 2023 zugelassener Träger nach dem Recht der Arbeitsförderung für den Fachbereich Nummer 1 „Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung nach §45 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 5 SGB III“ sowie Fachbereich Nummer 4 „Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung nach §§81 und 82 des Vierten Abschnitts des Dritten Kapitels des SGB III“. Die Forderungen in Verbindung mit der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung-Arbeitsförderung (AZAV) sind erfüllt.

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