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Chance wird zugelassener Träger nach dem Recht der Arbeitsförderung

Chance wird zugelassener Träger nach dem Recht der Arbeitsförderung

Die Chance ist nun zugelassener Träger nach dem Recht der Arbeitsförderung (SGB III) und hat die Vorgaben der Trägerzulassung gemäß Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung-Arbeitsförderung (AZAV) vollständig für die Fachbereiche „Aktivierung und berufliche Eingliederung“ sowie „Berufliche Weiterbildung“ erfüllt. Die AZAV ist eine am 3. April 2012 in Kraft getretene Rechtsverordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Sie regelt in Verbindung mit dem Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt die Zulassung von Trägern und Maßnahmen der aktiven Arbeitsförderung. Im Rahmen der Trägerzulassung wird die Leistungsfähigkeit, die Zuverlässigkeit, die Fähigkeit der Eingliederungsunterstützung, die Qualifikation der Leitungs-, Lehr- und Fachpersonals sowie ein bestehendes Qualitätssystem der Unternehmung geprüft.