Chance wird zugelassener Träger nach dem Recht der Arbeitsförderung
Die Chance ist nun zugelassener Träger nach dem Recht der Arbeitsförderung (SGB III) und hat die Vorgaben der Trägerzulassung gemäß Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung-Arbeitsförderung (AZAV) vollständig für die Fachbereiche „Aktivierung und berufliche Eingliederung“ sowie „Berufliche Weiterbildung“ erfüllt. Die AZAV ist eine am 3. April 2012 in Kraft getretene Rechtsverordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Sie … Continued