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Unsere Qualitätspolitik

Auf der Grundlage des von allen Mitarbeitenden geteilten Leitbildes und der Werte, legt die Organisation die Qualitätspolitik fest:
Die beruflich zu qualifizierenden Teilnehmerinnen und Teilnehmer, überwiegend zugewiesen nach §16 SGB II, sowie die privaten und geschäftlichen Kundinnen und Kunden unserer Dienstleistungen, stehen bei uns im Mittelpunkt.

Neben der Erreichung einer hohen Kunden- und Teilnehmerzufriedenheit ist es unser Bestreben, alle Teilnehmenden langfristig zu motivieren, die Arbeitsfähigkeit aufzubauen und zu festigen, sodass sie in den ersten Arbeitsmarkt integriert werden können. Dieses Ziel ist jedoch nur zu realisieren, wenn alle angebotenen Maßnahmen praxisorientiert und auf die Bedürfnisse des regionalen Arbeitsmarktes ausgerichtet werden. Ebenso gilt der Unternehmensansatz „menschlicher, sozialer, nachhaltiger“ als fest verankerte Kultur, welcher auf Teilnehmende, Mitarbeitende sowie alle weitere Interessensgruppen gleichermaßen bezogen wird.

Damit diese Vorgaben erreicht werden und um kurzfristig auf Änderungen des Arbeitsmarktes reagieren zu können, ist eine intensive Zusammenarbeit mit allen Partnern der freien Wirtschaft, Arbeitsverwaltung und den Kammern und Behörden unabdingbar. Zudem ist es unser Anliegen, einen sozialen Beitrag für die Stadt Mannheim zu leisten.

Wir fokussieren diese unternehmensübergreifenden Qualitätsziele:

  • So lange wie möglich ein selbstbestimmtes Leben führen
  • Höchste Dienstleistungsqualität und Zuverlässigkeit gewährleisten
  • Fokus auf den individuellen Entwicklungsbedarf legen
  • Sicherheit und Beständigkeit im Unternehmen
  • Teilhabe an der Stadtgesellschaft gewährleisten für ein soziales Mannheim
  • Qualitäts- und Risikomanagement sind Führungsaufgabe

Die Chance ist seit August 2023 zugelassener Träger nach dem Recht der Arbeitsförderung für den Fachbereich Nummer 1 „Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung nach §45 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 5 SGB III“ sowie Fachbereich Nummer 4 „Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung nach §§81 und 82 des Vierten Abschnitts des Dritten Kapitels des SGB III“. Die Forderungen in Verbindung mit der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung-Arbeitsförderung (AZAV) sind erfüllt.